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Achtung! Das Bundesministerium für Finanzen verlangt von allen Angehörigen der Heilberufe, dass eingesetzte Software die Vorschriften nach GoBD (Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form wie zum Datenzugriff) erfüllt. medidat 14 erfüllt die Anforderungen nach GoBD. 
Irgendwelche Firmen kopieren Teile von Webistes und stellen diese in Internet. So wurden von uns bereits mehrmals von uns nicht authorisierte Preisliste veröffentlicht. Es gelten ausschließlich von uns herausgegebene Preislisten. Fragen Sie bitte  im Zweifelsfall bei uns nach. 
medidat for Mac ist verfügbar. Mittels eines sog. Mac-Sticks können Sie medidat auf dem Mac mit Intel-Prozessor laufen lassen. Ganz neue Macs mit M1 bzw. M2 Prozessoren funktionieren mit Windows 11 und Parallels schnell und zuverlässig.

 

AGB

1. Geltungsbereich der Bedingungen

1.1 Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Mit der Auftragsvergabe bzw. der Entgegennahme von Ware oder Leistungen gelten diese Bedingungen als angenommen. Abweichende Bedingungen des Käufers, die wir nicht ausdrücklich anerkennen, haben für uns keine Gültigkeit, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

1.2 Wir sind berechtigt, Ansprüche aus einer Geschäftsverbindung abzutreten.



2. Angebot

2.1 Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich. Bestellungen gelten als angenommen, wenn Sie von uns (schriftlich oder mündlich) bestätigt werden oder wir nicht ausdrücklich widersprechen.

2.2 Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen in Prospekten oder sonstigen schriftlichen Unterlagen sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts bleiben vorbehalten, ohne daß hieraus Rechte gegen uns hergeleitet werden können.



3. Preise

Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer sowie Verpackungs- und Versandkosten. Darüber hinaus verstehen sie sich, soweit nicht anders schriftlich vereinbart, ab unserem Auslieferungslager ohne Installation, Schulung oder sonstige Nebenleistungen.



4. Liefer- und Leistungszeit

4.1 Von uns genannte Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich festgelegt worden sind.

4.2 Alle Liefertermine stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Sie beginnen mit dem Tage unserer schriftlichen Auftragsbestätigung. Ist unsere Leistung von der Erbringung von Eigenleistungen oder der Mitwirkungspflicht des Käufers abhängig, so ruht der Lauf unserer Lieferfrist bis zur vollständigen Erfüllung der Eigenleistung oder der Mitwirkungspflicht des Käufers. Teillieferungen sind zulässig.

4.3 Liefer- und Leistungsverzögerung aufgrund höherer Gewalt oder Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, behördliche Anordnungen etc., auch wenn sie bei unserem Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

4.4 Auch nach Ablauf der festgelegten Lieferfrist kommen wir erst dann in Verzug, wenn wir unter Setzen einer Nachfrist von mindestens 4 Wochen schriftlich zur Lieferung aufgefordert worden sind. Nach Ablauf der Nachfrist kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten, wenn er dies beim Setzen einer schriftlichen Nachfrist ausdrücklich angezeigt hat. Das Rücktrittsrecht entfällt allerdings, wenn die Ware bei Fristablauf abgeschickt oder zur Auslieferung bereit steht und dies dem Käufer in mündlicher oder schriftlicher Form angezeigt wird.

4.5 Schadensansprüche des Käufers wegen Verzug sind uns gegenüber ausgeschlossen. Hat der Käufer die Nichterfüllung des Vertrags zu verantworten, sind wir berechtigt, dem Käufer 15% des Auftragswerts zu berechnen.



5. Versand und Gefahrenübergang

5.1 Der Versand erfolgt über ein Transportunternehmen unserer Wahl auf Gefahr des Käufers.

5.2 Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person bzw. Firma übergeben worden ist.

5.3 Wird der Versand ohne unser Verschulden verzögert oder unmöglich gemacht, geht die Gefahr mit der Mitteilung der Versandbereitschaft an den Käufer auf diesen über.

5.4 Eine Versicherung der Ware gegen Transportschäden erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Käufers.



6. Gewährleistung und Haftung

6.1 Wir gewährleisten, daß unsere Produkte, soweit dies von uns überprüft werden kann, frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind. Die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistungszeit beträgt zur Zeit 6 Monate und beginnt mit dem Ausfertigungsdatum des Lieferscheins. Auf verschiedene Produkte gewähren unsere Lieferanten aber z.T. bis zu 5 Jahren Garantie. Diese verlängerten, freiwilligen Garantiezeiten sind ausschließlich Herstellergarantien, die wir im Regelfall an unsere Kunden weitergeben, d.h. im Garantiefall haftet der Hersteller des jeweiligen Produkts und nicht wir. Sollte der Hersteller während der verlängerten Garantiezeit in Konkurs gehen oder seinen Firmensitz in Deutschland nicht mehr aufrecht erhalten, übernehmen wir die Verlängerung der Garantie nur dann, wenn wir dies dem Käufer auch schriftlich angezeigt haben. Garantieleistungen beziehen sich grundsätzlich nur auf Hardware und bei Software nur auf den physischen Datenträger, wie z.B. auf Disketten, CD-ROMs, DVDs etc.. Schadensersatzforderungen bezüglich mangelhafter Software oder dem Verlust oder dem Unbrauchbarwerden von Datenbeständen schließen wir grundsätzlich aus. Die Wiederherstellung oder die Wiederbeschaffung von verlorengegangenen Daten geht in jedem Fall ausschließlich auf Kosten des Käufers. Gleiches gilt für An- und Abfahrten bzw. für jegliche Transportkosten. Für Softwarelieferungen gelten darüber hinaus die Lizenzbestimmungen des jeweiligen Herstellers. Die Parteien sind sich aber darüber im klaren, daß es nach heutigem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler in Software unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen.

6.2 Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Veränderungen an von uns ausgelieferten Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Herstellerspezifikationen entsprechen, entfällt jede Gewährleistung.

6.3 Der Käufer hat uns Mängel (einschließlich Mengenabweichungen) unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche nach Eingang des Produktes schriftlich mitzuteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Mängel an von uns gelieferter Ware berechtigen den Käufer nicht zur Zurückhaltung von Rechnungs- oder Rechnungsteilbeträgen.

6.4 Im Gewährleistungsfall erfolgt nach unserer Wahl eine Nachbesserung oder eine Ersatzlieferung. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über. Nachbesserungen sind in angemessener Anzahl zulässig. Über Nachbesserungen hinausgehende Ansprüche des Käufers, insbesondere für Folgeschäden sind gegenüber uns ausgeschlossen. Dies gilt auch für Schadensersatzansprüche des Käufers aus positiver Vertragsverletzung, ins-besondere Mangelfolgeschäden, aus unerlaubter Handlung und aus sonstigen Rechtsgründen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bei uns oder unseren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen. Der Schadensersatz darf jedoch den entstandenen Verlust und entgangenen Gewinn nicht übersteigen, den wir bei Berücksichtigung der Umstände, die wir gekannt haben oder hätten kennen müssen, als mögliche Folge der Vertragsverletzung hätten voraussehen müssen.

6.5 Im Falle von Nachbesserungen übernehmen wir die Arbeitskosten, allerdings nur während der gesetzlichen Gewährleistungszeit von 6 Monaten. Alle sonstigen Kosten der Nachbesserung sowie die mit einer Ersatzlieferung verbundenen Nebenkosten, insbesondere die Transportkosten für das Ersatzstück, trägt der Käufer, soweit diese sonstigen Kosten zum Auftragswert nicht außer Verhältnis stehen. Der Ort an dem die Nachbesserung oder der Austausch stattfinden soll, obliegt unserer Wahl.

6.6. Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, daß ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, sind wir berechtigt, alle Aufwendungen ersetzt zu bekommen.

6.7 Wir sind zur Nachbesserung nur dann verpflichtet, wenn der Käufer seinerseits seine Vertrags- und Mitwirkungspflichten erfüllt hat.

6.8 Wir übernehmen für Daten, die von einer unserer Homepages heruntergeladen worden sind keinerlei Haftung.



7. Eigentumsvorbehalt

7.1 Wir behalten uns das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zur vollständigen Bezahlung aller uns zustehenden und noch entstehenden Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrunde vor. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf den anerkannten Saldo, soweit wir Forderungen gegenüber dem Käufer in laufende Rechnung buchen (Kontokorrent-Vorbehalt).

7.2 In der Zurücknahme des Liefergegenstandes durch uns liegt, sofern nicht die Bestimmungen des Verbraucherkreditgesetzes Anwendung finden, kein Rücktritt vom Vertrag vor, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. In der Pfändung des Liefergegenstandes liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. So¬weit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den uns entstandenen Ausfall.

7.3 Der Käufer ist berechtigt, den Liefergegenstand im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt an uns jedoch jetzt bereits alle Forderungen in Höhe des Fakturaendbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob der Liefergegenstand vor oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung ist der Käufer auch nach deren Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt; jedoch verpflichten wir uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht in Zahlungsverzug ist. In diesem Fall können wir verlangen, daß der Käufer uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

7.4 Die Verarbeitung oder Umformung des Liefergegenstandes durch den Käufer wird stets für uns vorgenommen. Wird der Liefergegenstand mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Liefergegenstandes zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt das gleiche wie für die Vorbehaltsware.

7.5 Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit auf Verlangen des Käufers freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 20% übersteigt.



8. Zahlung

8.1 Unsere Rechnungen sind, soweit nicht anders schriftlich vereinbart, sofort bei Lieferung ohne Abzüge laut Rechnungsbetrag zu bezahlen.

8.2 Wir sind berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

8.3 Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in banküblicher Höhe, mindestens jedoch in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.

8.4 Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsmäßig nach oder stellt er seine Zahlungen ein oder werden uns andere Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen und Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Für Lieferungen und Leistungen an Besteller im Ausland gilt als ausdrücklich vereinbart, daß alle Kosten der Rechtsverfolgung durch den Lieferanten im Falle des Zahlungsverzugs des Bestellers, sowohl gerichtliche als auch außergerichtliche zu Lasten des Bestellers gehen.

8.5 Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Geltendmachung der Einrede des nichterfüllten Vertragesgemäß § 320 BGB nur berechtigt, wenn wir ausdrücklich zustimmen oder wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind.



9. Schutz- oder Urheberrechte

9.1 Der Käufer wird uns unverzüglich und schriftlich unterrichten, falls er auf Verletzung von gewerblichen Schutz- und Urheberrechten durch ein von uns geliefertes Produkt hingewiesen wird. Wir sind alleine berechtigt und verpflichtet, den Käufer gegen Ansprüche des Inhabers derartiger Rechte zu verteidigen und diese Ansprüche auf eigene Kosten zu regeln, soweit sie auf die unmittelbare Verletzung durch ein von uns geliefertes Produkt gestützt sind. Sodann werden wir dem Käufer grundsätzlich das Recht zur Benutzung des Produktes verschaffen. Falls uns dies zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen nicht möglich ist, werden wir nach eigener Wahl dieses Produkt derart abändern oder ersetzen, daß das Schutzrecht nicht verletzt wird oder das Produkt zurücknehmen und den Kaufpreis, abzüglich eines Betrages für die Nutzungsdauer erstatten.

9.2 Umgekehrt ist der Käufer verpflichtet, uns gegenüber alle Ansprüche des Inhabers derartiger Rechte verteidigen bzw. freistellen, welche gegen uns dadurch entstehen, daß wir Instruktionen des Käufers befolgt haben oder der Käufer das Produkt ändert oder in ein System integriert.

9.3 Von uns zur Verfügung gestellte Programme und dazugehörige Dokumentationen sind nur für den eigenen Gebrauch des Käufers im Rahmen einer einfachen, nicht übertragbaren Lizenz bestimmt, und zwar ausschließlich auf von uns gelieferte Produkte. Der Käufer darf diese Programme und Dokumentationen ohne unsere schriftliche Einwilligung Dritten nicht zugänglich machen. Kopien dürfen - ohne Übernahme von Kosten oder Haftung durch uns, lediglich für Archivzwecke, als Ersatz angefertigt werden. Der Urheberrechtsvermerk ist vom Käufer auf Kopien anzubringen.



10. Erfüllungsort und Gerichtsstand

10.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist München.

10.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.



11. Teilnichtigkeit

Sollten einzelne Bestimmungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt und sind dann so auszulegen bzw. zu ergänzen, daß der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in rechtlich zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird. Dies gilt auch für eventuell ergänzungsbedürftige Lücken.